AngebotKostenlose Offerte in 24 h — Fenster & Türen, Montage inklusive, ganze Schweiz.

BO Fenster
Förderungen7 Min.Aktualisiert am

Förderung für den Fensterersatz in der Schweiz

Ein einzelner Fensterersatz wird in der Schweiz nicht automatisch gefördert. Die Massnahmen unterscheiden sich je nach Kanton und unterstützen häufig eine Gesamtsanierung, einen Minergie-Standard oder eine GEAK-Verbesserung. Prüfen Sie das kantonale Programm und reichen Sie ein erforderliches Gesuch vor Baubeginn ein.

Verfasst und geprüft vom Technikteam von BO Fenster
Energetische Fassadensanierung mit neuen Fenstern

Kanton und Sanierungsart sind entscheidend

Das Gebäudeprogramm wird von den Kantonen umgesetzt. Ein Fenster kann Teil einer geförderten Gesamtsanierung sein, ohne als einzelne Massnahme beitragsberechtigt zu sein. Massgebend sind immer die aktuelle kantonale Seite und die konkrete Förderkategorie.

Kanton Bern: die passende Gebäudekategorie prüfen

Die aktuelle Berner Übersicht nennt energieeffiziente Gebäude sowie Sanierungen nach GEAK-Klassen und Minergie. Sie weist keinen pauschalen Beitrag pro ausgetauschtem Fenster aus. Für beitragsberechtigte Massnahmen ist das Gesuch vor Baubeginn einzureichen. Zuständig ist das Amt für Umwelt und Energie (AUE).

Kanton Freiburg: Fenster in einer Gesamtsanierung

Die Freiburger Massnahme für eine vollständige Sanierung mit Minergie-Zertifikat schliesst den Fensterersatz in die betreffende Gesamtsanierung ein. Daraus folgt keine automatische Förderung eines isolierten Fensterwechsels. Bedingungen und Fristen sind beim kantonalen Amt für Energie zu bestätigen.

Sicheres Vorgehen vor der Bestellung

Wählen Sie im Gebäudeprogramm zuerst den Standortkanton und die konkrete Massnahme. Lassen Sie die Förderfähigkeit danach von der zuständigen Stelle bestätigen. Eine Offerte liefert technische Daten, ersetzt aber keine Förderzusage.

  • Kanton und Sanierungsart bestimmen.
  • Aktuelle Förderbedingungen und Gültigkeitsdatum lesen.
  • Einzelmassnahme und Gesamtsanierung unterscheiden.
  • Gesuch fristgerecht vor Baubeginn einreichen.
  • Erst nach dem offiziellen Entscheid mit dem Beitrag rechnen.

Steuerabzug und Förderung getrennt prüfen

Ein möglicher Steuerabzug hängt von Eigentümersituation, Ausgabeart und geltendem Steuerrecht ab. Er ist nicht automatisch und darf nicht mit einer Förderung gleichgesetzt werden. Verlangen Sie eine Bestätigung der Steuerbehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Persönliche Beratung gewünscht?

BO Fenster beantwortet alle Ihre technischen Fragen und erstellt Ihnen eine kostenlose Offerte innerhalb von 24h.

Kostenlose Offerte anfragen

Häufige Fragen

Kurze Antworten

Wird der Fensterersatz in der Schweiz immer gefördert?

Nein. Die Förderfähigkeit hängt vom Kanton und der Massnahme ab. Fenster können Teil einer Gesamtsanierung sein, ohne als Einzelmassnahme gefördert zu werden.

Muss das Gesuch vor den Arbeiten gestellt werden?

Viele Programme verlangen dies. Bei den hier genannten Berner und Freiburger Massnahmen muss das Gesuch vor Baubeginn eingereicht werden.

Kann BO Fenster einen Förderbeitrag garantieren?

Nein. BO Fenster kann technische Projektdaten liefern; nur die zuständige Behörde entscheidet über Förderfähigkeit und Beitrag.

Sind Förderung und Steuerabzug kumulierbar?

Das hängt vom Programm und dem anwendbaren Steuerrecht ab und muss im konkreten Fall geprüft werden.

Datenschutz

Wir verwenden Cookies, um Besuche zu messen und Angebotsanfragen zu verbessern.

Nicht essenzielle Analyse- und Werbe-Cookies.